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Die gültige Impfung gegen Tollwut ist Vorschrift, die Katze muss bei der
Grundimmunisierung mindestens 3 Monate alt sein. Von diesem Zeitpunkt
müssen mindestens 21 Tage vergangen sein bis die Grundimmunisierung ihre
volle Wirkung entwickelt. Deshalb müssen Jungtiere, die aus
Altergründen noch nicht über eine gültige Tollwutimpfung verfügen
können, eine amtstierärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der
Ausstellung
nicht älter als 10 Tage sein darf, am Einlass vorweisen.
Darüber hinaus ist die Impfung gegen Katzenseuche und -schnupfen
obligatorisch. Hier entscheidet der verwendete Impfstoff über die Dauer
der
Impfgültigkeit. Ist sie länger als ein Jahr, so muss der impfende
Tierarzt dieses im Impfpass bestätigen. Katzen mit einem blauen EU
Impfpass (aus
Deutschland oder dem Ausland) müssen mit einem Mikrochip oder einer
Tätowierung gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Pass vermerkt sein
muss.
Auch muss ein audiometrisches Hörzertifikat für weiße Katzen aller
Rassen und Klassen, die ebenfalls durch einen Transponder gekennzeichnet
sein
müssen, vorgelegt werden. Das Zertifikat muss die Nummer des
Mikrochips der Katze ausweisen.
Jeder
Aussteller muss sich überzeugen, dass seine Katze richtig im Katalog
eingetragen ist. Änderungen (Klasse, Farbe, Geschlecht u.s.w.) müssen
bis spätestens
9.00 Uhr im Ausstellungssekretariat gemeldet werden. Später eingehende
Änderungen können nur noch für den 2. Tag entgegengenommen werden.
Die
Aussteller werden gebeten, die Lautsprecherdurchsagen zu beachten und
ihre Katzen rechtzeitig zum Richten zu bringen. Ist dies nicht möglich (z.B. zwei
Katzen bei zwei Richtern zur gleichen Zeit) ist der betreffende Steward
zu verständigen.
Die Katzen müssen von 9.00 Uhr bis Ausstellungsende in den dekorierten
Käfigen sein, bei Nichtbefolgen kann eine Ausstellungssperre bis zu 6
Monaten
erfolgen.
Für Schäden, auch an Personen,
die durch ausgestellte Katzen verursacht werden, übernimmt der 1. DEKZV
e.V. keine Haftung.
Der Vorstand. |