Ergebnisse der FiFe Generalversammlung 2011

 

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Generalversammlung der FIFE

am 24. bis 28. Mai 2011

in Bukarest, Rumänien

 

Die Generalversammlung 2011 der FIFe fand in diesem Jahr in Bukarest, Rumänien statt, im Tagungshotel „RIN Grand Hotel“.

Es waren 34 Mitgliedsländer anwesend, 3 Mitglieder hatten ihre Stimme übertragen, so dass 37 Stimmberechtigte anwesend waren.

Der 1. DEKZV e.V. war durch Sabine Drieling als Delegierte und Britta Busse als Beraterin vertreten. Gaby Lemke und Carmen Niekant sowie Frau Wehmeyer haben als Besucher der GV beigewohnt.

 Agenda:

Montag, 23. Mai 2011 Geschlossene Sitzungen des Vorstandes und der  Kommissionen
Dienstag, 24. Mai 2011  Offene, gemeinsame Sitzung der Richter & Standard-Kommission, der Kommission für Zucht und Registrierung,der Ausstellungs- und der Kommission für die Gesundheit und zum Wohle der Katze. Alle Anträge des Vorstandes, der Kommissionen und den Mitgliedern wurden an dieser Sitzung besprochen und diskutiert. Die Kommissionen gaben ihre entsprechenden Empfehlungen zu Anträgen, die ihr Aufgabengebiet betrafen, ab, die dann auch als Empfehlung für die Generalversammlung bekannt gegeben wurden.
Mittwoch, 25. Mai 2011  In der Sitzung am Dienstag konnten alle Anträge/Themen durchgesprochen werden, so dass alle Teilnehmer einen freien Tag hatten. Das rumänische FIFe Mitglied organisierte für alle Teilnehmer eine Stadtrundfahrt und einen Besuch in einem Freilichtmuseum.
Donnerstag, 26. Mai 2011 GENERALVERSAMMLUNG
Freitag, 27. Mai 2011 GENERALVERSAMMLUNG
Samstag, 28. Mai 2011 FIFe Richterseminar

         

Zusammengefasst und in Kürze die Ergebnisse/Abstimmung:

 

 

 

 

Wahl des Vize-Sekretärs:

Dorte Kaae (DK)

 

35 J   0 N   2 E

gewählt

Wahl Vize-Schatzmeister:

Ole Amstrup (DK)

Steven Jones (SE)

Karl Preiss (AT)

Charles Spijkers (NL)

Herbert Steinhauser (AT)

Zwei Wahlgänge, da im ersten Wahlgang die benötigte Mehrheit (19 Stimmen) nicht erreicht wurde.

 

 

2 Stimmen

3 Stimmen

15 Stimmen

8 Stimmen

9 Stimmen

 

zurückgezogen

zurückgezogen

20 Stimmen-gewählt

7 Stimmen

10 Stimmen

Assistant Auditor:

Tina Räsänen (FI)

 

 

32 J   1 N   4 E

 

Gewählt

Wahl der Kommission zum Wohl und für die Gesund-heit der Katze:

Vanja Knezw-DVM (SI)

Kvetosiava Mahelkova – DVM (CZ)

Carin Sahlberg (FI)

 

 30 Stimmen

32 Stimmen

32 Stimmen

 

 gewählt

gewählt

gewählt

 

Verlängerung des Auftrages für die Zucht & Registrierungskommission bzgl. einer Machbarkeitsstudie für ein globales Registrierungssystem

 

22J   0 N   5 E

angenommen

FIFe-Vorstand: Erhöhung der Richtergebühren

 

18 J  17 N   2 E

abgelehnt

Urugay: (AFU) ist für ein weiteres Jahr Mitglied unter Patronat von AFA (AR)

 

34 J    2 N   1 E

angenommen

Israel: SABRA Cat wird als neues Mitglied aufgenommen (Patronatsmitgliedschaft für 2 Jahre)

 

32 J    5 N   0 E

angenommen

Moldawien: Felis Moldavia leider fehlten für eine Aufnahme 2 Stimmen

 

26 J  10 N   1 E

abgelehnt

Türkei: SULTAN wird als neues Mitglied aufgenommen (Patronatsmitgliedschaft für 2 Jahre)

 

28 J    8 N   1 E

angenommen

Belgien: Felis Belgica wird als Vollmitglied aufgenommen

 

37 J    0 N   0 E

angenommen

Dänemark: Die schriftliche Sprache der Fife soll Deutsch und Englisch sein

 

14 J   21 N   2 E

abgelehnt

Brasilien: Kategorie I soll in Gruppen gerichtet werden

 

zurückgezogen

 

Tschechien: EMS Codes: weiß mit Angabe der Augenfarbe

 

zurückgezogen

 

Dänemark: Änderung des Standards der RUS

 

17 J   19 N   1 E

abgelehnt

Liechtenstein: Änderung der Kat. I und Kat. II (Kat.I:: PER, EXO, RAG, SBI, TUV – Kat. II: ACL, ACS,  MCO, NEM, NFO, SBI, TUA)

 

11 J   24 N   2 E

abgelehnt

NL/Mundikat: Alle weißen Katzen sowie Harlekin und Van müssen mit Angabe der Augenfarbe registriert werden.

 

Zurückgezogen und mit B&R Kommission gemeinsamen Antrag formuliert

Norwegen: Änderung  des Standards der RUS

Zurückgezogen und mit DK eine neue Formulierung ausgearbeitet.

Polen: Aufteilung der Kategorie III in

IIIA (ABY, CRX, DPH, DRX, GRX, JBT, MAU, RUS, SNO, SOM, SOK,SPH)  und

IIIB (BEN, BML, B’RI, BUR, CA, CYM, EUR, KBL, KOR, MAN, OCI)

 

5 J   30 N   3 E

abgelehnt

Polen: Neuaufteilung der Kat. III

 

  5 J  30 N   2 E

abgelehnt

Felis Polonia – FPL (PL) Änderung im Standard der CRX Augen: Ergänzung mit folgendem Text: „bis groß“
 

 

28 J   8 N   0 E

angenommen

SVERAK (SE) Änderung im Allgemeinen Teil shaded und shell Augen: Ergänzung mit folgendem Text:
„ein gleichmäßig abgegrenzter Augen- und Nasenrand ist bevorzugt“
ZFDS (SI) Änderung im Standard der SBI Augen: Ergänzung mit folgendem Text: „mittlere Größe“
 

 

28 J   3 N   6 E

angenommen

Slovenien:ZFDS (SI) Änderung im Standard der SBI Augen: Ergänzung mit folgendem Text: „mittlere Größe“

 

33 J   4 N   0 E

angenommen

Schweiz: Katzen müssen ab 6 Mon. Ein „V“ erhalten bevor sie zur Zucht eingesetzt werden dürfen.

 

Zurückgezogen

 

Tschechien:CSCH-SCHK (CZ)  Anerkennung der Britisch Kurzhaar in den Farben Cinnamon und Fawn ( BRI o und BRI p)

 

37 J   0 N   0 E

angenommen

Tschechien: CSCH-SCHK (CZ) Bei BML sind die Farben Golden Shaded und Shell anerkannt.
Sie werden in 2 Gruppen gerichtet:
Gruppe I: Non Orange Silver und Golden
Gruppe II: Orange Silver und Golden
 

33 J   2 N   2 E

angenommen

Finnland: SRK (FI) Art. 6.5
- Burma-Katzen, mit denen man züchten will,

müssen einen DNA-Test für GM2 Gangliosidose haben, es sei denn, dass die Eltern GM“ Gangliosidose-frei sind.
- Folgende Zuchtprinzipien müssen befolgt werden:
GM2-frei x GM2-frei
GM2-frei x GM2-Träger
- Katzen, die gemäß dieser Regelung getestet werden müssen, müssen durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung identifizierbar sein.
- Der Züchter muss den Käufer einer Burma-Katze über die - GM2-Krankheit und die Registrierungsvorschriften informieren.
- Eine den GM2-Ganglosidose-Status betreffende Bestätigung eines approbierten Tierarztes muss dem Stammbaum beigefügt werden.
 

22 J   11 N   4 E

angenommen

Italien:ANFI (IT)  Vollständige Anerkennung der PEB

 

19 J   13 N   5 E

angenommen

Norwegen: NNR (NO) Art. 6.15
Norwegische Waldkatzen, die zur Zucht gebraucht werden,
sollen DNA getestet werden für GBE – 1 Gene (GSD IV – Glykogenspeicherkrankheit), bis es bestätigt ist, dass beide Elterntiere der Zuchtkatze keine GSD IV Träger sind.
Katzen, die gemäß dieser Regelung getestet sein
müssen, müssen durch einen Mikrochip oder durch eine
Tätowierung identifizierbar sein und die Resultate des Labors muss klar auf den Testunterlagen des Labors eingetragen sein.
Folgende Zuchtregeln müssen beachtet werden:
- Träger dürfen nicht mit Trägern verpaart werden
- Ein gültiges Tierarztzeugnis das den GBE – 1 Status betrifft, muss den Stammbaum der Katze begleiten
 

23 J   11 N   3 E

angenommen

Dänemark: FELIS DANICA (DK) Art.2.8.2 „Teilnahme an Nicht-FIFe Ausstellungen“
Erlaubnis wird verweigert, wenn eine FIFe Ausstellung am gleichen Wochenende im fraglichen Land vorgesehen ist, oder wenn eine FIFe Ausstellung in einem Ort, der weniger als 400 km entfernt ist, stattfindet.
.

28 J   8 N   1 E

angenommen

Ungarn: Richter müssen während der BIS anwesend sein

 

4 J   31 N   2 E

abgelehnt

Liechtenstein: Richterausbildung wenn die Kat I/Kat. II Änderung angenommen wird.

 

zurückgezogen

 

Österreich/ÖVEK: zusätzliche Variante zur Erreichung von FIFe-Titeln: Alle Zertifikate (Kl. 8-3) können in einem Land erworben werden.

 

6 J   29 N   2 E

abgelehnt

Bulgarien: DVM für vorläufig anerkannte Rassen soll PDVM heißen

 

9 J   25 N   3 E

abgelehnt

Bulgarien: CACIB/CAPIB in zwei Ländern, wenn CH/PR in zwei Ländern

 

2 J   33 N   2 E

abgelehnt

Belarus: Verlängerung Ausnahmegenehmigung für Kl.7

 

24 J   11 N   2 E

angenommen

Schweiz: Disqualifikation und allgemeine Fehler, kein vorzüglich (jede abnorme Einbuchtung,….. am Schädel; crocked jaws; jede Deformation am Schwanz (außer Kastraten und Bobtails)

24 J   12 N   0 E

24 J   13 N   0 E

31 J   6 N   0 E

angenommen

Deutschland: Der Besitzer ist verantwortlich, dass seine Katze rechtzeitig vorgestellt wird (Richten, Nomination, zum BIV und zur BIS)

 

18 J   11 N   8 E

abgelehnt

Deutschland: BIS Jungtiere und Kitten in männl./weiblich getrennt

 

zurückgezogen

 

Deutschland::BIS Ergebnisse in Landsprache und einer der FIFe-Sprachen bekannt geben.

 

15 J   21 N   1 E

abgelehnt

Großbritannien: Ausnahme für intern. Ausstellung statt 150 Katzen nur 100 Katzen

 

27 J   8 N   2 E

angenommen

Ungeran: Auf Wunsch des Ausstellers braucht der Richter keinen Richterbericht zu schreiben

 

3 J   33    1 E

abgelehnt

Ungarn: Länder, die kleiner als 100.000 qm dürfen nur 10 Ausstellungen innerhalb eines Kalenderjahres organisieren.

 

zurückgezogen

 

Polen: Eine Hauskatze mit dem Titel DSM ist ebenfalls für die Weltausstellung qualifiziert.

Diese Regelung tritt bereits ab 30.6.2011 in Kraft!

 

23 J   12 N   2 E

angenommen

Rumänien: Ausnahme für die Kl. 7/5/3

 

zurückgezogen

 

Russland: Verlängerung Ausnahmegenehmigung für Kl.7

 

24 J   11 N   2 E

Angenommen

 

Anträge bzgl. Standards und EMS-Liste

 

 

 

Zucht & Registrierungskommission.:  weiß, 02, 01 muss mit Augenfarbe registriert werden.

Folgende Rassen sind davon betroffen:

ACL/ACS w 61/62/63/64/65/66/67

MCO/NFO/SIB/TUA w 61/62/63/64

CRX/DRX/GRX w 61/62/63/64/65/66/67

JBT w 61/62/63/64

KBL/KBS w 61/62/63/64

MAN/CYM w 61/62/63/64/65/66/67

SPH/DSP w 61/62/63/64/65/66/67 PEB w 61/62/63/64/65/66/67

 

19 J   15 N   3 E

angenommen

Zucht & Registrierungskommission.:  Klarstellung des TUV Standards bzgl. Richten von Solid und Agouti Varietät  werden zusammen gerichtet.

 

33 J   2 N   2 E

angenommen

 

Anträge bzgl. Ausstellungsregeln

 

 

 

FIFe-Vorstand: Auf der WW, SWS dürfen nur Stewards die Katzen den Richtern vorstellen.

 

17 J   18 N   2 E

abgelehnt

Aussteller aus freien Vereinen können ihre Katzen nur in den Klassen 12,11,9 und 10 melden. Wenn sie in höheren Klassen ausstellen möchten, müssen sie als Einzelmitglieder einem FIFe- Mitglied angehören.

 

Diese Regelung tritt bereits ab 1.6.2011 in Kraft!

 

28 J   7 N   2E

angenommen

FIFe-Vorstand: Streichung des NW-Titels

 

zurückgezogen

 

Zucht & Registrierungskommission :Anwesenheit der Richter bei der BIS

 

Zurückgezogen

 

 

Ausstellungskommission:

 

 

 

Änderung Art. 1.1.c der Regeln

 

36 J   1 N   0 E

angenommen

In einem Katalog für 2 Ausstellungstage muss klar angegeben sein, an welchem Tag die Katze gemeldet ist.

 

34 J   2 N   1 E

angenommen

FIFe Mitglieder, die Ausstellungen wie in diesem Artikel beschrieben, abhalten bzw. organisieren, müssen sicherstellen, dass:

- alle Richter, die in einer Kategorie gerichtet haben, auch in dieser Kategorie an der Best in Show teilnehmen.

- wenn notwendig, soll ein „Schiedsrichter“ (siehe Art. 4.9.5) benannt werden, der dann auch an der Best in Show dieser Kategorie teilnimmt, um einen Losentscheid zu vermeiden.

Ausnahmen:

Unvorgesehene Umstände, die außerhalb der Kontrolle liegen.

 

27 J   9 N   1 E

angenommen

Streichung der Jahreszahl beim SW- und NW-Titel sowie der Länderkennung beim NW-Titel und die FIFe-Titel sollen nur mit ihrer Abkürzung veröffentlicht werden.

 

25 J   6 N   6 E

angenommen

Art. 4.3, 4.4, 4.5: Keine Änderung, aber klarere Formulierung

 

22 J   9 N   6 E

angenommen

Art. 4.9.4.: Ergänzung des Geburtsdatums oder des Alters der Katze auf der Nominierungsliste

 

31 J   6 N   0 E

angenommen

Art. 4.17: Ergänzende Erklärung bzgl. des NW-Titels: Der NW-Titel kann nur einmal in einem Kalenderjahr errungen werden.

 

34 J   2 N   1 E

angenommen

Art. 5.5.3: Die Ausstellungsorganisatoren müssen die Richter rechtzeitig vor der Ausstellung informieren, dass sie nicht anerkannte Rassen mit einem vorläufigen EMS-Code *non zu richten haben.

 

20 J   12 N   5 E

angenommen

Art. 5.5.2: Ergänzung bzgl. anwendbarer Standards für nicht anerkennte Rassen

 

6 J   26 N   5 E

abgelehnt

Art. 6.2.1: Steward müssen durch ihr „Outfit“ erkenntlich sein.

 

35 J   1 N   1 N

angenommen

Art. 6.7 + 1.10i: Klarstellung wer wann im Richterring anwesend sein darf sowie eine Restrukturierung und Klarstellung der Präsentationsmöglichkeiten beim Richter

Art. 6.7.3: Es ist Richter, Richterschülern oder Stewards untersagt, Mobiltelefone oder ähnliche Geräte während des Richtens und der Best in Show zu benutzen. Dies gilt ebenso für Aussteller, die sich in dem Richterring befinden.

 

21 J   11 N   5 E

angenommen

Art. 6.10: kein neue Inhalt, Neuformulierung zum besseren Verständnis

 

25 J   10 N   2 E

angenommen

Art. 7.1: Das organisierende FIFe-Mitglied ist für die Einhaltung der Ausstellungsregeln gebenüber der FIFe verantwortlich.

 

33 J   4 N   0 E

angenommen

Neuformulierung: statt Special Rasse BIS, jetzt nur Rasse BIS. Rasse BIS soll nicht bei WW und SW stattfinden.

 

33 J   4 N   0 E

angenommen

 

Anträge bzgl. Richter- und Richterschüler-Regeln

 

 

 

FIFe-Vorstand: Art. 2.1: Löschen des Absatzes bzgl. CFA

 

37 J   0 N   0 E

angenommen

FIFe-Vorstand: Art. 2.1: Vereinheitlichung

 

37 J   0 N   0 E

angenommen

FIFe-Vorstand: Art. 2.8.1: Löschen des bestehenden Test und Neuformulierung. Wesentlich hier nur das neue Abgabedatum der Richteraktivitäten: 30.11. eines jeden Jahres.

 

37 J   0 N   0 E

angenommen

 

Richter- & Standard-Kommision:

 

 

 

Komplette Neustrukturierung der Richter- und Richterschülerregeln, so dass Doppellungen wegfallen und Synergien erzielt werden.

 

32 J   3 N   2 E

angenommen

Art. 5.1.3.2 (neue Struktur: 2.1.4.4): Streichung des Satzes. „Die entsprechenden Würfe müssen zu den Rassen gehören, die in der entsprechenden Kategorie enthalten sind.

 

27 J   10 N   0 E

angenommen

Art. 5.1.7.1 (neue Struktur: 2.1.11): Die Zwischenprüfung ist obligatorisch für Richterschüler in ihrer ersten Kategorie und wird von einem ausbildenden Richter durchgeführt, wenn die Hälfte der Anzahl der vorgeschriebenen Katzen abgeschlossen wurden.

Der Antrag für die Teilnahme als Richterschüler wird unter Bezug auf Artikel 2.1.9 gestellt und muss beinhalten, dass diese Teilnahme als Richterschüler eine Zwischenprüfung ist. Der organisierende Verein wird den ausbildenden Richter im Voraus informieren.

 

35 J   2 N   0 E

angenommen

Art. 5.1.8 (neue Struktur 2.1.9) Streichung des Wortes mündlich.

 

34 J   2 N   1 E

angenommen

Art. 5.1.12 (neue Struktur 2.4.1):

Ausnahmen werden für einen bereits in zwei Kategorien akkreditierten Richter gemacht. Er wird wie folgt die Ausbildung wieder aufnehmen und als Richterschüler teilnehmen:

a: Kat I und IV: 5x; (mind. 150 Katzen), davon min. 2x in 2 versch. fremden Ländern (mind. 60 Katzen)

b: Kat. II: 10x; (mind. 390 Katzen), davon min. 3x in  3 versch. fremden Ländern (mind. 90 Katzen)

c: Kat III: 14x; (mind. 540 Katzen), davon min. 4x in 3 versch. fremden Ländern (mind. 120 Katzen)

Die Teilnahme an Seminaren ist von dieser Mindestzahl an Katzen ausgeschlossen und kann nur ein Zusatz sein.

 

31 J   4 N   2 E

angenommen

Art. 5.1.14.3 (neue Struktur: 2.1.15): Klarstellung: solid, bicolour, silver/golden, pointed)

 

28 J   9 N   0 E

angenommen

Art. 5.1.14.4 (neue Struktur: 2.1.17): Klarstellung

 

28 J   8 N   1 E

angenommen

Art. 5.2.3 (neue Struktur: 2.3.5):Ergänzung, dass nur das aktuelle von der FIFe herausgegebene Formular benutzt werden darf.

 

35 J   0 N   2 E

angenommen

Art. 7.3.1.9 (neue Struktur: 4.1.2):  Betrifft nicht europäische Richterschüler

 

24 J   10 N   3 E

angenommen

Art. 7.3.1.10.1 (neue Struktur: 4.3.1): Betrifft nicht europäische Richterschüler

 

30 J   2 N   5 E

angenommen

Art. 7.3.2.13 (neue Struktur: 4.2.6): Betrifft nicht europäische Richter

 

31 J   2 N   4 E

angenommen

 

Kommission für die Zucht & Registrierung bzgl. der Zucht- und Registrierungsregeln

 

 

 

Art. 9: Neuformatierung und Klarstellung der Bedingungen für Zwingernamen

Zwingernamen im BCN der FIFe werden auf Antrag des FIFe Mitglieds, bei welchem das Mitglied registriert ist, gelöscht und dürfen neu vergeben werden………

 Neu hinzugefügt wurde:

- Ein Zeitraum von 25 Jahren ist seit der letzten Wurfregistrierung vergangen.

- Der Zwingername ist noch nie in einem Zeitraum von  10 Jahren seit ihrer Eintragung in das BCN verwendet  worden.

 

36 J   1 N   0 E

angenommen

Das Reglement für Zwingernamen wird in das Zucht &

Registrierungsreglement verschoben.

 

36 J   1 N   0 E

angenommen

 

Anträge der Kommission für die Gesundheit und zum Wohle der Katze

 

 

 

Art. 3.5 Zucht- & Registrierungsregeln:

Nicht zur Zucht erlaubt sind:

- taube Katzen (weiße Katzen müssen getestet werden

  bevor mit ihnen gezüchtet werden darf)

- Katzen mit Nabelbruch

Allgemeiner Standard:

3.9o Katzen mit Nabelbruch

28 J   9 N   0 E

angenommen

Art. 3.6.1 Zucht-& Registrierungsregeln:

Ergänzung und Neu Anhang II

Testprogramme – obligatorisch und empfohlene Gentest

Am Ende wird der Anhang I + II komplett wie er in den Regeln stehen wird dargestellt.

22 J   13 N   2 E

angenommen

 

 

ANHANG I – Obligatorische (X) und empfohlene Gentest vor der Zucht

 

PER, EXO, BRI

Polyzistische Nierenerkrankung (PKD1/AD-PKD)

 

MCO

Hypertrophische Cardiomyopathy (HCM1/MyBPC3)

 

MCO

Spinale Muskelatrophie (SMA)

 

NFO

Glycogenspeicherkrankheit Typus IV (GSD IV)

X

RAG

Hypertrophe Cardiomyopathy (MyBPC3)

 

ABY, SOM

Pyruvatkinase-Defizienz (PK)

 

ABY, SOM, OCi

Progessive Retinale Atrophie (rdAc-PRA)

 

BUR

Gangliosidose (GM2/HEBB)

X

KOR

Gangliosidose (GM1/GALB und GM2/HEXB)

X

BAL, OHLH, OSH, SIA, SYL, SYs

Gangliosidose (GM1/GLB1)

 

alle Rassen

Blutgruppentest

 

 

ANHANG II – Obligatorische (X) und empfohlene Gesundheitsuntersuchungen

Gesundheitsuntersuchung

Wenn ein bestimmtes Gesundheitliches Problem in einer Rasse allgemein vorkommt, empfiehlt es sich, die Katze von einem spezialisierten Tierarzt untersuchen zu lassen, bevor sie zur Zucht gebraucht wird.

 

BAER (brainsteam auditory evoked response) Untersuchung des Gehörs

Es ist nicht erlaubt mit tauben Katzen zu züchten, siehe Art. 3.5

 

Die Hoden sind normal ausgebildet und in den Hodensack abgestiegen

Eine tierärztliche Bestätigung ist obligatorisch für Zuchtkater bevor mit ihnen gezüchtet wird, siehe Art. 3.2.

X

Nabelbruch

Alle Rassen

X

Elektrokardiogramm oder Ultraschalluntersuchung für Herzfehler

PER, EXO, MCO, RAG, BRI, SPH

 

Röntgenuntersuchung für Patellaluxation und/oder Hüftgelenksdysplasie

PER, EXO, MCO, NFO, ABY, BEN, DRX, DOM

 

Augenuntersuchungen (PRA, Katarakt, etc.)

ABY, BEN, OCI, RUS, SOM, BAL, OLH, OSH, SIA, SYS, SYL, PEB

 

 

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